Datenschutz

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Diese Daten werden erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an info@klar.gmbh wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern

Beim Besuch unserer Website wird Ihr Surf-Verhalten nicht ausgewertet und es werden keine Drittanbieterwerkzeuge für diesen Zweck eingesetzt.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Über diese Webseite können Sie personenbezogene Daten beispielsweise über das Kontaktformular oder den Online-Service eingeben.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

KLAR Kooperation Lausitzer Abwasser Recycling GmbH
Berliner Straße 20/21
03046 Cottbus

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Sofern im Einzelfall die Verarbeitung personenbezogener Daten Ihrer Einwilligung bedarf, können Sie diese bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an info@klar.gmbh an uns wenden.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

3. Datenschutzbeauftragter

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter

Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

E-Mail: info@klar.gmbh

4. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.

Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
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  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns bis der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

 

KLAR
Kooperation Lausitzer Abwasser Recycling GmbH
Berliner Straße 20/21
03046 Cottbus

Telefon: 0355 350-0
E-Mail: info@klar.gmbh

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Klärschlamm

Klärschlamm ist eine Schadstoffsenke! Mit der in den letzten Jahrzehnten zu verzeichnende Ausweitung der thermischen Klärschlammverwertung und der rückläufigen und aktuell niedrigeren Schwermetallkonzentration im Klärschlamm ist die Belastung durch Schwermetalle (wie etwa Quecksilber, Nickel, Chrom, Blei und Cadmium) in den letzten Jahren zwar nicht weiter signifikant angestiegen. Aber dafür rücken vermehrt andere gefährdende Substanzen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Dioxine und Furane (PCDD/F), polychlorierte Biphenyle (PCB), Reinigungsmittel- und Arzneimittelrückstände, Körperpflegeprodukte, endokrine Disruptoren, synthetische Steroide und auch resistente Krankheitserreger, Mikroplastik und PFAS-Verbindungen in den Vordergrund.

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Schwermetalle

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft, Merkblatt Nr. 4.6/1 vom 03.11.2000, Seite 2: „Schwermetalle sind in der Natur (Boden und Wasser) weit verbreitet; einige, wie z.B. Zink, Mangan, Kobalt und Kupfer sind als Spurenelemente für Pflanzen, Bakterien, Tiere und Menschen lebensnotwendig. Schwermetalle können dennoch als Ionen bereits in geringen Mengen akut toxisch auf Organismen wirken. Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Beurteilung der Schädlichkeit von Schwermetallen ist, dass sie nicht wie organische Verbindungen mehr oder weniger gut abbaubar sind, sondern sich im Klärschlamm und im Sediment eines Gewässers sowie durch Bioakkumulation in Organismen anreichern können. Höher organisierte, langlebige Organismen sind im Allgemeinen einer chronischen Schädigung durch Schwermetalle besonders ausgesetzt. Schließlich ist noch bedeutsam, dass durch synergistische Effekte, d.h. durch das Zusammenwirken mehrerer Schwermetalle, die Schädlichkeit höher sein kann als die Summe der Schädlichkeiten der einzelnen vorhandenen Metalle. Auch andere Einflüsse, z.B. Sauerstoffmangel bei Wassertieren, können die Schädlichkeit erhöhen.“

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Nährstoffe

Klärschlamm wurde und wird von Landwirten wegen seiner hohen Anteile an Nährstoffen, wie Phosphor, Stickstoff, Kalium, Magnesium und Calcium, als Düngemittel geschätzt. Die hohe Belastung an Schadstoffen sowie die Überdüngung mit Stickstoffverbindungen (etwa Nitrat) führen allerdings zu vermehrten gesetzlichen Einschränkungen und sorgen für einen rückläufigen Trend bei der bodenbezogenen Klärschlammverwertung. Eine Nutzbarmachung dieser Nährstoffe auch aus der Klärschlammasche ist grundsätzlich möglich (Quoten von etwa 80 % sind erzielbar), aber nicht für jeden Stoff auch ökonomisch sinnvoll. Eine Ausnahme bildet der von der EU als kritischen Rohstoff eingestufte Phosphor, dessen Konzentration in der Klärschlammasche der in bergmännisch gewonnenen Phosphatgesteinen ähnelt.

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Verpflichtet

Die in der AbfKlärV vollzogene Neuordnung der Klärschlammverwertung verpflichtet alle Klärschlammerzeuger, die einen Phosphoranteil > 2 % im Klärschlamm haben, diesen Phosphor hochwertig zu verwerten und möglichst in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Je nach Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlagen ist zeitlich versetzt auch ein technisches Phosphorrecycling vorgeschrieben.

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PFAS

Unter PFAS (per- und polyfluorierte Alkryl-Verbindungen) versteht man eine Gruppe von über 10.000 synthetischen Chemikalien mit wasser-, fett- oder schmutzabweisenden Eigenschaften Diese stecken in sehr vielen Produkten (Regenjacken, Pfannen, Zahnseide, Lebens- und Reinigungsmittel, Kosmetika, Mobiltelefone, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, …) und gelangen so zwangsläufig auch in das Abwasser. Sie gelten als „ewige Chemikalien“ die sich immer mehr in Böden und dem menschlichen Körper ansammeln, sind extrem schwer zu zerstören und führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen (u.a. Verdacht auf Krebsverursachung). Als erstes Land hat Dänemark nun seine Grenzwerte für PFAS-Verbindungen verschärft, was faktisch zu einem Aus für die bodenbezogene Klärschlammverwertung führen dürfte. Es muss davon ausgegangen werden, dass in absehbarer Zeit auch in Deutschland neue Grenzwerte die stoffliche Verwertung deutlich erschweren werden. Im Gegensatz zur stofflichen Verwertung des Klärschlammes zerstört eine entsprechende thermische Behandlung durch die vollständige Oxidation auch diese Schadstoffe.

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Phosphorrecyclingmarkt

Der Gesetzgeber ist mit der Novellierung der AbfKlärV als Innovationstreiber aufgetreten. 2017 gab es noch keine etablierten Verfahren zur technischen Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm. Daher hat sich bis heute noch kein Markt für Phosphorrecycling aus Klärschlamm etablieren können. Es gibt nur aktuell wenige erfolgversprechende Phosphorrecyclingverfahren. Darüber hinaus wird sich die thermische Verwertung durchsetzen und damit die Verfahrensauswahl weiter einschränken. Die Betreiber erster großtechnischer Anlagen sind rar gesät. Im Bereich der chemischen Extrahierung von Phosphor aus Klärschlammasche sind aktuell nur zwei Verfahren großtechnisch erprobt. Bei dem ersten handelt es sich um das SERAPLANT Verfahren. Die Anlage in Haldensleben weist allerding u.E. keine Schwermetallabscheidung im Behandlungsprozess, weshalb nur Klärschlämme mit Inhaltsstoffen gemäß DüMV eingesetzt werden können. Zudem läuft über die SERAPLANT GmbH ein Insolvenzverfahren. Bei dem zweiten Verfahren handelt es sich um das TetraPhos®-Verfahren der REMONDIS. Hier wurde seit 2020 in Kooperation mit Hamburg Wasser die erste großtechnische Anlage erfolgreich gestartet. Daher sind Marktdaten darüber, ob die Vergabe an einen dritten Dienstleister sinnvoll wäre, nicht ausreichend verfügbar. Eher ist anzunehmen, dass es bei der Vergabe an Dritte zu einer Kostensteigerung kommt. Hintergrund ist, dass neben den heute noch fehlenden Monoverbrennungskapazitäten in unserer Region sich deutschlandweit ab 2029 eine Kapazitätslücke beim technischen Phosphorrecycling von ca. 60 % (!) abzeichnet. Daraus lässt sich leicht herleiten, dass sich die wenigen Anlagenbetreiber ihre Kapazitätsreserven entsprechend bezahlen lassen werden. Ein eigener kommunaler und vor allem regionaler Ansatz kann diese Situation auflösen und zudem Zusatzkosten für Zwischendeponierung von Klärschlämmen, Klärschlammaschen oder weite Entsorgungswege vermeiden.

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Preisliche Schwankungen

Die in der Region fehlenden Klärschlammmonoverbrennungskapazitäten und der noch nicht etablierte Phosphorrecyclingmarkt wird in den kommenden Jahren zu Kostensteigerungen bei der Klärschlammentsorgung bei den Kommunen führen. Auch eine Zwischenlösung führt letztlich zu einer Kostenfalle, da die Deponierung von Klärschlamm oder Klärschlammaschen nicht von der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung entbindet. Vielmehr muss dies später nachgeholt werden, wobei weitere Kosten für den Deponieabbau oder Zusatztransporte anfallen werden.

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