Die zweite Marktanfrage der KLAR im Februar/März 2026 führte zu der Erkenntnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine investiven Aktivitäten privater Dritter in unserer Region Süd-Ost-Brandenburg und der Lausitz zu erwarten sind. Ein Gemeinschaftsprojekt zur Errichtung wirtschaftlich notwendiger Mindestverwertungskapazitäten für kommunalen Klärschlamm in der Lausitz ist daher aktuell nicht realisierbar. Hintergrund ist, dass die Mengenbündelung kommunalen Klärschlammes in der KLAR nicht so erfolgreich war, wie erhofft. Um die wirtschaftlich notwendige Mindestkapazität einer Verwertungsanlage von mindestens 120.000 t entwässerten Klärschlammes pro Jahr zu realisieren, müssten nach unserer Einschätzung nach mehr als 80.000 t kommunaler Klärschlamm im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses einem potenziellen Investor angeboten werden. Die Marktrealitäten und die damit verbundenen großen Unsicherheiten u.a. in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen, fehlende Technologiereife und hohe Investitionsbedarfe führen zu einer verbreiteten Zurückhaltung der betroffenen Kommunen, Verbände und Unternehmen.
Nach mehreren Gesprächsrunden der Gesellschafter der KLAR und in den Gremien der Gesellschafter ist man zu dem Schluss gekommen, die aktuellen Beitrittsbemühungen für weitere Mitgesellschafter ruhen zu lassen und sich auf die Beobachtung des Marktumfeldes in den kommenden Monaten zu beschränken. Es besteht die Hoffnung, dass die Klarstellung des Umweltbundesministers zu den verbindlichen Fristen des technischen Phosphor-Recyclings, die Schließung vorhandener Regelungslücken im Umgang mit Phosphor-Rezyklaten sowie die erfolgreiche Realisierung begonnener Verwertungsprojekte ein Umdenken bei den Verantwortlichen erzeugt und sie die Notwendigkeit kommunaler Zusammenschlüsse erkennen.
Die KLAR hat ein entsprechendes Positionspapier aufgesetzt, welches hier abgerufen werden kann.

