In welche Richtung steuert zukünftig unser Klärschlamm? Die letzte Marktanfrage zum Umfang der aktuell erwartbaren Investitionsaufwendungen für die Errichtung eigener Klärschlammverwertungskapazitäten in der Lausitz hat die bundesweit zu beobachtenden Entwicklungen diverser Klärschlammverwertungsprojekte bestätigt. Viele Projekte wurden zurückgestellt oder abgesagt, da die extreme Kostenerhöhung für den Bau von Klärschlammverwertungskapazitäten mit den aktuellen Marktpreisniveaus nicht zu vereinbaren sind. Andererseits hält der Gesetzgeber an den derzeit bestehenden Fristen zur Umsetzung der deutschen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) fest. Daher haben die Gesellschafter der KLAR entschieden, neue Wege hin zu einer wirtschaftlicheren Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aufzuzeigen. Der Bau größerer Verwertungskapazitäten in der Lausitz birgt die Chance, dass sich die Verwertungskosten bezogen auf eine Tonne Klärschlamm eindämmen lassen. Da die KLAR aktuell noch nicht über entsprechende Kapazitätsbedarfe verfügt, suchen die Gesellschafter nach geeigneten Partnern, um eine gemeinsame Lösung umsetzen zu können. Unser Gesamtziel bleibt weiterhin die Errichtung notwendiger Kapazitäten zur gesetzeskonformen Klärschlammverwertung inklusive eines technischen Phosphorrecyclings für die Region Süd-Ost-Brandenburg und Ostsachsen in der Lausitz.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und an der Markterkundung teilnehmen möchten, können Sie Ihre Informationen bzw. Ihr Angebot gern bis zum 09.03.2026 um 20:00 Uhr per E-Mail an info@klar.gmbh mit dem Betreff „2026_Markterkundung_Klärschlammmonoverbrennungsanlage“ abgeben. Nähere Informationen zum Markterkundungsverfahren erhalten Sie unter folgendem Link: Aufruf zur Markterkundung_KLAR

