Willkommen bei KLAR Kooperation Lausitzer Abwasser Recycling GmbH (infolge KLAR) – Ihr Partner für nachhaltige Klärschlammverwertung und Phosphorrecycling. Wir bieten eine innovative Lösung für die aktuellen Herausforderungen der Wasserwirtschaft. Die KLAR fungiert als Plattform für alle Kommunalen Träger für Abwasserentsorgung in Süd-Ost-Brandenburg und Ostsachsen und bietet einen lukrativen Ansatz für eine Beteiligung der betroffenen Verbände als Mitgesellschafter an unserer Inhouse-Gesellschaft. Damit verbunden bieten wir einen langfristig rechtssicheren, planbaren und wirtschaftlichen Lösungsansatz zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Klärschlammentsorgung ab 2029.

Kreislaufwirtschaft
& Umweltschutz

Anders als in vielen anderen Projekten gehen wir über den reinen Ansatz einer energetischen Monoverwertung der kommunalen Klärschlämme hinaus und bieten mit unseren Partnern auch eine attraktive Alternative für das notwendige technische Phosphorrecycling an. Damit leisten wir einen sichtbaren Beitrag zum Umweltschutz durch die Minderung von Schadstoffeinträgen in die Umwelt und eine signifikante CO2-Minderung. Darüber hinaus ermöglichen wir den Einstieg in die unerlässliche Kreislaufwirtschaft durch nachhaltige Sekundärrohstoffgewinnung.

visuelle Darstellung einer
Verwertungsanlage

Wir planen die Errichtung einer Verwertungsanlage, in der die thermische und die stoffliche Klärschlammverwertung in einem Gebäudelayout zusammengeführt werden. Damit können prozessuale, energetische und qualitative Synergien geschöpft werden. In Abhängigkeit der zu verwertenden Klärschlammmenge können auch abweichende Konzepte entstehen.

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Klärschlamm

Klärschlamm ist eine Schadstoffsenke! Mit der in den letzten Jahrzehnten zu verzeichnende Ausweitung der thermischen Klärschlammverwertung und der rückläufigen und aktuell niedrigeren Schwermetallkonzentration im Klärschlamm ist die Belastung durch Schwermetalle (wie etwa Quecksilber, Nickel, Chrom, Blei und Cadmium) in den letzten Jahren zwar nicht weiter signifikant angestiegen. Aber dafür rücken vermehrt andere gefährdende Substanzen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Dioxine und Furane (PCDD/F), polychlorierte Biphenyle (PCB), Reinigungsmittel- und Arzneimittelrückstände, Körperpflegeprodukte, endokrine Disruptoren, synthetische Steroide und auch resistente Krankheitserreger, Mikroplastik und PFAS-Verbindungen in den Vordergrund.

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Schwermetalle

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft, Merkblatt Nr. 4.6/1 vom 03.11.2000, Seite 2: „Schwermetalle sind in der Natur (Boden und Wasser) weit verbreitet; einige, wie z.B. Zink, Mangan, Kobalt und Kupfer sind als Spurenelemente für Pflanzen, Bakterien, Tiere und Menschen lebensnotwendig. Schwermetalle können dennoch als Ionen bereits in geringen Mengen akut toxisch auf Organismen wirken. Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Beurteilung der Schädlichkeit von Schwermetallen ist, dass sie nicht wie organische Verbindungen mehr oder weniger gut abbaubar sind, sondern sich im Klärschlamm und im Sediment eines Gewässers sowie durch Bioakkumulation in Organismen anreichern können. Höher organisierte, langlebige Organismen sind im Allgemeinen einer chronischen Schädigung durch Schwermetalle besonders ausgesetzt. Schließlich ist noch bedeutsam, dass durch synergistische Effekte, d.h. durch das Zusammenwirken mehrerer Schwermetalle, die Schädlichkeit höher sein kann als die Summe der Schädlichkeiten der einzelnen vorhandenen Metalle. Auch andere Einflüsse, z.B. Sauerstoffmangel bei Wassertieren, können die Schädlichkeit erhöhen.“

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Nährstoffe

Klärschlamm wurde und wird von Landwirten wegen seiner hohen Anteile an Nährstoffen, wie Phosphor, Stickstoff, Kalium, Magnesium und Calcium, als Düngemittel geschätzt. Die hohe Belastung an Schadstoffen sowie die Überdüngung mit Stickstoffverbindungen (etwa Nitrat) führen allerdings zu vermehrten gesetzlichen Einschränkungen und sorgen für einen rückläufigen Trend bei der bodenbezogenen Klärschlammverwertung. Eine Nutzbarmachung dieser Nährstoffe auch aus der Klärschlammasche ist grundsätzlich möglich (Quoten von etwa 80 % sind erzielbar), aber nicht für jeden Stoff auch ökonomisch sinnvoll. Eine Ausnahme bildet der von der EU als kritischen Rohstoff eingestufte Phosphor, dessen Konzentration in der Klärschlammasche der in bergmännisch gewonnenen Phosphatgesteinen ähnelt.

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Verpflichtet

Die in der AbfKlärV vollzogene Neuordnung der Klärschlammverwertung verpflichtet alle Klärschlammerzeuger, die einen Phosphoranteil > 2 % im Klärschlamm haben, diesen Phosphor hochwertig zu verwerten und möglichst in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Je nach Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlagen ist zeitlich versetzt auch ein technisches Phosphorrecycling vorgeschrieben.

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PFAS

Unter PFAS (per- und polyfluorierte Alkryl-Verbindungen) versteht man eine Gruppe von über 10.000 synthetischen Chemikalien mit wasser-, fett- oder schmutzabweisenden Eigenschaften Diese stecken in sehr vielen Produkten (Regenjacken, Pfannen, Zahnseide, Lebens- und Reinigungsmittel, Kosmetika, Mobiltelefone, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, …) und gelangen so zwangsläufig auch in das Abwasser. Sie gelten als „ewige Chemikalien“ die sich immer mehr in Böden und dem menschlichen Körper ansammeln, sind extrem schwer zu zerstören und führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen (u.a. Verdacht auf Krebsverursachung). Als erstes Land hat Dänemark nun seine Grenzwerte für PFAS-Verbindungen verschärft, was faktisch zu einem Aus für die bodenbezogene Klärschlammverwertung führen dürfte. Es muss davon ausgegangen werden, dass in absehbarer Zeit auch in Deutschland neue Grenzwerte die stoffliche Verwertung deutlich erschweren werden. Im Gegensatz zur stofflichen Verwertung des Klärschlammes zerstört eine entsprechende thermische Behandlung durch die vollständige Oxidation auch diese Schadstoffe.

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Phosphorrecyclingmarkt

Der Gesetzgeber ist mit der Novellierung der AbfKlärV als Innovationstreiber aufgetreten. 2017 gab es noch keine etablierten Verfahren zur technischen Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm. Daher hat sich bis heute noch kein Markt für Phosphorrecycling aus Klärschlamm etablieren können. Es gibt nur aktuell wenige erfolgversprechende Phosphorrecyclingverfahren. Darüber hinaus wird sich die thermische Verwertung durchsetzen und damit die Verfahrensauswahl weiter einschränken. Die Betreiber erster großtechnischer Anlagen sind rar gesät. Im Bereich der chemischen Extrahierung von Phosphor aus Klärschlammasche sind aktuell nur zwei Verfahren großtechnisch erprobt. Bei dem ersten handelt es sich um das SERAPLANT Verfahren. Die Anlage in Haldensleben weist allerding u.E. keine Schwermetallabscheidung im Behandlungsprozess, weshalb nur Klärschlämme mit Inhaltsstoffen gemäß DüMV eingesetzt werden können. Zudem läuft über die SERAPLANT GmbH ein Insolvenzverfahren. Bei dem zweiten Verfahren handelt es sich um das TetraPhos®-Verfahren der REMONDIS. Hier wurde seit 2020 in Kooperation mit Hamburg Wasser die erste großtechnische Anlage erfolgreich gestartet. Daher sind Marktdaten darüber, ob die Vergabe an einen dritten Dienstleister sinnvoll wäre, nicht ausreichend verfügbar. Eher ist anzunehmen, dass es bei der Vergabe an Dritte zu einer Kostensteigerung kommt. Hintergrund ist, dass neben den heute noch fehlenden Monoverbrennungskapazitäten in unserer Region sich deutschlandweit ab 2029 eine Kapazitätslücke beim technischen Phosphorrecycling von ca. 60 % (!) abzeichnet. Daraus lässt sich leicht herleiten, dass sich die wenigen Anlagenbetreiber ihre Kapazitätsreserven entsprechend bezahlen lassen werden. Ein eigener kommunaler und vor allem regionaler Ansatz kann diese Situation auflösen und zudem Zusatzkosten für Zwischendeponierung von Klärschlämmen, Klärschlammaschen oder weite Entsorgungswege vermeiden.

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Preisliche Schwankungen

Die in der Region fehlenden Klärschlammmonoverbrennungskapazitäten und der noch nicht etablierte Phosphorrecyclingmarkt wird in den kommenden Jahren zu Kostensteigerungen bei der Klärschlammentsorgung bei den Kommunen führen. Auch eine Zwischenlösung führt letztlich zu einer Kostenfalle, da die Deponierung von Klärschlamm oder Klärschlammaschen nicht von der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung entbindet. Vielmehr muss dies später nachgeholt werden, wobei weitere Kosten für den Deponieabbau oder Zusatztransporte anfallen werden.

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